ARBEITSRECHT
Arbeitsrecht ist Sonderrecht. Es besteht aus einer Vielzahl einzelner Gesetze und Rechtsvorschriften. Europarechtliche Vorschriften beeinflussen das Arbeitsrecht immer stärker, wobei häufig der Schutz des Arbeitnehmers im Vordergrund steht.
Die Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht und die gründliche Analyse der tatsächlichen und rechtlichen Ausgangssituation eröffnet ein zielorientiertes Aufbauen von Verhandlungspositionen, um die Interessen meiner Mandanten optimal durchzusetzen.
Individualarbeitsrecht
- Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
- Umstrukturierung und Unternehmenssanierung
- Vertretung von Vorständen, Geschäftsführern und leitenden Angestellten
- Vertretung von Arbeitnehmern
- Vertretung in Kündigungs- und Bestandsschutzverfahren
- Kündigungsvorbereitung (Abmahnung, Zustimmungsverfahren vor dem Integrations- und Gewerbeaufsichtsamt)
- Vergütungsvereinbarungen, z.B. Gratifikationen
- Arbeitszeitregelungen
- Haftung des Arbeitnehmers und Arbeitgebers
Kollektives Arbeitsrecht
- Mitbestimmung des Betriebsrats
- Betriebsvereinbarungen
- Beschlussverfahren
- Einigungsstellenverfahren
Gestaltung von Sozialplänen
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