Färber Rechtsanwalt Hannover, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Sebastian Färber Rechtsanwalt
Sebastian Färber, Frank Ruhlmann , Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. sowie im Deutschen Arbeitsgerichtsverband e.V.: Die Kanzlei bietet auf dem Gebiet des Arbeitsrechts die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei der Arbeitsvertragsgestaltung, der Verhandlung von Aufhebungsvereinbarungen, des Kündigungsschutzrechts sowie der Erstellung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen sowie auf dem Gebiet des Baurechts die Beratung und Vertretung bei der Gestaltung und Überprüfung von Bauverträgen und Bauträgerverträgen (MaBV), bei Vergütungs- und Honorarfragenfragen, die Geltendmachung und Abwehr von Mängelansprüchen sowie Vertretung im selbständigen Beweisverfahren und Bauprozess.
Insolvenzrecht

Gläubigerbenachteiligung durch Überlassung eines dem Schuldner gehörenden Grundstücks an einen Dritten

Überlässt der Schuldner ein ihm gehörendes Grundstück einem Dritten zur Nutzung, kann dies gläubigerbenachteiligend sein, wenn der Schuldner geschäftlich tätig ist, die Nutzungsmöglichkeit einen eigenen wirtschaftlichen Wert darstellt, der im Geschäftsverkehr üblicherweise nur gegen Entgelt überlassen wird, und dem Schuldner eine wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks zum Vorteil der Gläubiger rechtlich und tatsächlich möglich war.

BGH, 19.07.2018 - IX ZR 307/16 -

 

BAG: Insolvenzanfechtung bei Ratenzahlungsvereinbarung mit Gerichtsvollzieher

Teilzahlungen, die auf eine Zahlungsvereinbarung mit dem Gerichtsvollzieher erfolgen, werden unter dem Druck der weiterhin unmittelbar bevorstehenden Zwangsvollstreckung erbracht und sind deshalb inkongruent.

Der Gläubiger kann sein Risiko, dass die an den Gerichtsvollzieher gezahlten Raten angefochten werden können, dadurch verringern, dass er die Möglichkeit des Gerichtsvollziehers, eine Zahlungsvereinbarung zu schließen, beschränkt oder ausschließt oder einer bereits geschlossenen Zahlungsvereinbarung widerspricht. Der bloße Auftrag, nur eine Mobiliarvollstreckung gemäß § 802a Abs. 2 Satz 1 Nr.4, §§ 808 ff. ZPO zu betreiben, steht dem Abschluss einer Zahlungsvereinbarung allerdings noch nicht entgegen. Erforderlich ist die Anweisung im Vollstreckungsauftrag, keine Zahlungsvereinbarung nach § 802b ZPO zu schließen oder eine Vorgabe zur Höhe der Rate und/oder der Höchstfrist für die Zahlungsdauer.

BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 58/16


Insolvenzverwalter verschweigt seine Vorbefassung: Entlassung!

Ein Insolvenzverwalter ist zu entlassen, wenn nachträglich bekannt wird, dass er im Zuge seiner Bestellung vorsätzlich Umstände verschwiegen hat, die geeignet waren, ernsthafte Zweifel an seiner Unabhängigkeit zu begründen, und eine Bestellung zum Verwalter nicht zuließen.

BGH, Beschluss vom 04.05.2017 - IX ZB 102/15 –

 

Enthaftungserklärung: Kaution steht dem Mieter zu, nicht dem Insolvenzverwalter!

1. Gibt der Insolvenzverwalter für das Wohnraummietverhältnis des Schuldners eine Enthaftungserklärung ab, wird der Anspruch des Schuldners auf Rückzahlung einer die gesetzlich zulässige Höhe nicht übersteigenden Mietkaution vom Insolvenzbeschlagbeschlag frei.
2. Alle mietvertraglichen Forderungen des Schuldners, die nach Wirksamwerden der Enthaftungserklärung entstehen, werden vom Insolvenzbeschlagbeschlag frei und stehen dem Schuldner zu.

BGH, Beschluss vom 16.03.2017 - IX ZB 45/15 - 

 

Unbedenklichkeitsbescheinigungen fehlen: Werklohn auch in der Insolvenz nicht fällig!

Haben die Parteien eines Werkvertrags vereinbart, dass die Fälligkeit des Werklohns von der Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialkassen und der Bauberufsgenossenschaft abhängen soll, ist diese Vereinbarung nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bauunternehmers für den Verwalter bindend.

BGH, Urteil vom 15.12.2016 - IX ZR 117/16 -

 

 

 
 
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